Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
§ 1 Präambel
EASY-PAX als Lizenzgeberin bietet Software für den Einsatz im Bereich des online-basierten Reisevertriebs an. Der Kunde erhält die Möglichkeit, durch den Einsatz dieser Software gezielte Recherchen durchzuführen, welche die Bestände namhafter deutscher Touristikunternehmen mit Angeboten für die Reisebranche umfassen. Hierzu zählen die Mehrzahl namhafter Pauschalreiseanbieter, Charterfluggesellschaften, Ferienhausanbieter sowie Reiseversicherer, Mietwagenanbieter und Anbieter sonstiger Ergänzungsleistungen. Die Ergebnisse können mit dem EASY-PAX Buchungssystem kombiniert und so unmittelbar für die automatisierte Buchung eingesetzt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit EASY-PAX, soweit nicht besondere Vereinbarungen abweichende Regelungen treffen.
§ 2 Abschluss des Lizenzvertrages
1. Angebote von EASY-PAX sind stets unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen.
2. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, nachdem EASY-PAX die verbindliche Bestellung des Kunden per Fax oder Email bestätigt hat oder durch Freischaltung.
3. Grundlage des Vertrages ist jeweils eine vom Kunden ausgefüllte und unterzeichnete sowie von EASY-PAX inhaltlich bestätigte, unterschriebene „Bestellung“, die den Leistungsumfang sowie die Vergütung im Einzelnen enthält, und die AGB, welche der Kunde zusammen mit dem Lizenzvertrag übermittelt erhält. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 3 Vertragsdauer, Kündigung, Sperrung
1. Soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, wird die Lizenz befristet für ein Jahr vergeben und beginnt mit der Unterschrift des Lizenzvertrages durch EASY-PAX oder der Freischaltung. Eine Kündigung innerhalb dieses Zeitraumes ist ausgeschlossen.
2. Die Lizenz verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit unbefristet. Eine Kündigung nach Verlängerung des Vertrages hat schriftlich unter Wahrung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zu erfolgen.
3. EASY-PAX kann ohne Kündigung den Nutzungszugang zur Software sperren, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung, die auf die Möglichkeit der Sperrung hinweist, fortgesetzt wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Der Kunde schuldet EASY-PAX in diesem Falle weiterhin die monatlichen Lizenzgebühren.
Die Sperrung des Nutzungszugangs wird aufgehoben, wenn der Kunde versichert, die vertragswidrige Nutzung zu beenden und die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um künftig eine vertragsgemäße Nutzung sicherzustellen.
4. EASY-PAX kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde Raubkopien der Vertragssoftware fertigt, die Vertragssoftware unbefugt weitergibt, den Zugriff Unbefugter nicht verhindert, die Vertragssoftware unberechtigt dekompiliert oder die Software trotz einer Abmahnung fortgesetzt vertragswidrig gebraucht. Das beiderseits bestehende gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Kündigt EASY-PAX den Vertrag fristlos aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann sie vom Kunden als Schadensersatz insbesondere die entgangenen monatlichen Lizenzgebühren bis zur Höhe der Gebühren verlangen, die bei einer ordentlichen fristgemäßen Kündigung des Vertragsverhältnisses noch angefallen wären.
6. Bei Vertragsbeendigung, sei es durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung, sei es durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder aus einem anderen Rechtsgrunde, wird der Nutzungszugang gesperrt.
§ 4 Rechtseinräumungen, Vorbehalte
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erteilt EASY-PAX dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der in den einzelnen Lizenzverträgen spezifizierten Lizenzgegenstände aufgrund der folgenden Bestimmungen:
1. EASY-PAX räumt dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Lizenzprodukten ein. Der Nutzungszugang zur Software wird mittels Bereitstellung eines entsprechenden Links ermöglicht. Die Lizenz wird dem Kunden zum Zwecke der Kundenberatung und -betreuung im Reisevertrieb erteilt.
2. Die Lizenz umfasst die programmbestimmungsgemäße Nutzung im gewerblichen Bereich.
3. Der Kunde ist nicht befugt, die Programme durch reverse engineering oder ähnliche Verfahren umzugestalten oder sich in irgendeiner Weise den Quellcode anzueignen.
4. Die Dokumentation wird dem Kunden online zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, die Dokumentation auszudrucken und für Zwecke des Vertrages zu verwenden.
5. Wird die Software in Netzwerken durch mehrere User genutzt, so sind diese auf die Bestimmungen dieser AGB, der abgeschlossenen Verträge und auf die Beschränkung der Rechtseinräumungen hinzuweisen.
6. Alle in diesen AGB oder den jeweiligen Lizenzverträgen nicht aufgeführten, der Lizenzierung unterliegenden Rechte, behält sich EASY-PAX ausdrücklich vor.
§ 5 Preise, Preisanpassung, Zahlungsmodalitäten
1. Die Preise richten sich, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden oder wenn getroffene besondere Vereinbarungen unwirksam sind, nach den Angaben in der Bestellung.
2. EASY-PAX kann nach Ablauf von einem Jahr nach Vertragsbeginn die Vereinbarung einer neuen Preisgestaltung als Grundlage des Vertrages verlangen, indem sie dem Kunden die neue Preisgestaltung schriftlich anbietet. Stimmt der Kunde dem Änderungsangebot von EASY-PAX nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang des Angebots zu, so kann EASY-PAX den Lizenzvertrag mit einer Frist gemäss § 3 Ziffer 2 kündigen, wenn Sie den Kunden zusammen mit dem Angebot schriftlich auf diese Rechtsfolge hinweist. Stimmt der Kunde dem Angebot zu, so gilt die Vertragsänderung ab dem Ersten des Monats, der auf den Zugang des Änderungsangebots folgt.
3. EASY-PAX bucht die monatlichen Lizenzgebühren mittels eines durch den Kunden rechtsgültig unterschriebenen Bankabbuchungsauftrages am Ersten eines Monats ab. Der Kunde erhält eine monatliche Rechnung über die Lizenzgebühren. Der Lastschrifteinzug der fälligen Beträge ist kostenlos.
4. Sollte die vertragsgemäße Abbuchung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Unterdeckung des Kontos), nicht durchgeführt werden, so werden dem Kunden anfallende Gebühren (z. B. Rücklastschriftgebühr, etc.) sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Retoure zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.
§ 6 Fälligkeit und Verzug
1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden die monatlichen Zahlungen im Voraus fällig.
2. Der Kunde gerät ohne weitere Erklärung von EASY-PAX 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er im Falle vorangegangener, nicht durchgeführter Bankabbuchungen, den fälligen Betrag nicht bezahlt hat oder EASY-PAX diesen Betrag nicht abbuchen konnte.
3. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Falle ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zum Mangel und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist EASY-PAX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. EASY-PAX ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt § 3 Ziffer 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass EASY-PAX den Kunden erfolglos gemahnt hat und dabei auf die Möglichkeit der Sperrung hingewiesen hat.
§ 7 Gewährleistung
1. EASY-PAX gewährleistet, dass das Lizenzprodukt den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Das Recht zur Minderung erstreckt sich nur auf die jeweils mangelhafte Funktionalität.
2. Ein Minderungsrecht besteht nur, wenn es unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist.
3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Ebenso entfällt die Gewährleistung für Fälle, in denen der Kunde das Lizenzprodukt fehlerhaft gebraucht oder dieses selbst geändert oder erweitert hat.
4. EASY-PAX kann die Hard- und Softwareumgebung des Kunden nicht beeinflussen und auch nicht beurteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich deshalb nicht auf Fehler, die aufgrund der Eigenschaften der Hardware und Softwareumgebung des Kunden bei dem Gebrauch des Lizenzproduktes auftreten.
5. EASY-PAX übernimmt keine Gewährleistung für die Qualität der Ergebnisse von Datenbankrecherchen oder Buchungen. Insbesondere gelten für Buchungen die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters sowie der mit dem Reiseveranstalter geschlossene Agenturvertrag.
6. Die Parteien gehen davon aus, dass EASY-PAX in erster Linie Schnittstellen zu Datenbanksystemen anderer Anbieter bereitstellt und insofern nur in einer Vermittlerrolle auftritt. Die Gewährleistung erstreckt sich daher nur auf den von EASY-PAX kontrollierten Bereich. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung des jeweiligen Datenlieferanten nach den geltenden Regelungen in dem zu ihm bestehenden Rechtsverhältnis des Kunden (Agenturvertrag).
7. Die Verantwortlichkeit von EASY-PAX endet an der Schnittstelle zwischen EASY-PAX-Server und allgemeinen Netzen.
8. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, tunlichst in schriftlicher Form.
9. EASY-PAX ist auf die Zulieferung von Datenbeständen und sonstiger Systemressourcen von Drittanbietern - primär Reiseveranstaltern, Charterfluggesellschaften u.a. (s.a. § 1) - angewiesen, auf deren Inhalt EASY-PAX keinen Einfluß hat. EASY-PAX übernimmt daher insoweit keine Gewährleistung für die Rechts- und Sachmängelfreiheit, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit dieser Daten.
10. Erklärungen von EASY-PAX im Zusammenhang mit dem Vertrag enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen von EASY-PAX über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
11. Die Verpflichtung zur Gewährleistung besteht ausschließlich während der Laufzeit dieses Vertrages. Sie beginnt mit der Lieferung der Software und endet mit der ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung oder dem regulären Ende des Vertrages.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
EASY-PAX ist berechtigt, erforderliche Wartungsarbeiten am Server und der Software und/oder technische Verbesserungen der Software durchzuführen (Down-Zeit). Die Durchführung solcher Arbeiten kann auch innerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Eine Minderung der geschuldeten Lizenzgebühr wegen Down-Zeiten kommt nicht in Betracht.
§ 9 Haftung
1. Die Haftung von EASY-PAX für Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten aus positiver Vertragsverletzung, der Verletzung von Schutzrechten Dritter und unerlaubter Handlung wird auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung gerechnet werden muss.
2. Im übrigen haftet EASY-PAX nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit dem Grunde nach eine Haftung eintritt, wird der Schadensersatzanspruch gegen EASY-PAX auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Sach- und Rechtsmängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 6 Monate.
§ 11 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Daten und Datensammlungen auf dem Server von EASY-PAX vor dem Zugriff Dritter zu schützen, indem er insbesondere
- Sicherheitsvorkehrungen des Systems beachtet und nicht den Versuch unternimmt, diese zu umgehen,
- die ihm durch EASY-PAX zugeteilte Kennung und das ihm mitgeteilte Passwort Dritten nicht zugänglich macht und Vorkehrungen trifft, damit Dritte sich nicht in den Besitz von Kennung und Passwort bringen können,
- in seinem Einflussbereich dafür sorgt, dass Unbefugte keinen Zugriff auf Daten oder Datensammlungen erhalten und er auch befugte Personen zur Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenzprodukte zur Datenabfrage über automatisierte Abfragesysteme (z.B. Robots, Suchmaschinen, o.ä.) zu nutzen oder Dritten eine solche Abfrage zu ermöglichen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenzprodukte zur Recherche für Buchungen über andere Anbieter zu nutzen. EASY-PAX hat das Recht, bei einem auffälligen Missverhältnis von Recherchen und erfolgten Buchungen von dem Kunden die Vorlage der anonymisierten Buchungslisten für den Zeitraum zu verlangen, in dem das Missverhältnis aufgetreten ist.
Hiervon ausgenommen ist die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit von Dritt-Buchungssystemen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, für jede schuldhafte vertragswidrige Buchung über andere Anbieter (i.S.d. vorstehenden Ziffer 3) an EASY-PAX zum Ausgleich der entgangenen Buchungsgebühr einen Betrag in Höhe von 3,00 € zu zahlen. Dieser Betrag entspricht der durchschnittlich anfallenden Buchungsgebühr. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei.
5. Der Kunde haftet für jeden durch sein mindestens fahrlässiges Verhalten ermöglichten unbefugten Gebrauch der lizenzierten Datenbestände oder Teilen davon. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass seine Nutzerdaten Dritten zugänglich geworden sein könnten, ist er verpflichtet, die Nutzerdaten unverzüglich sperren zu lassen und neue Nutzerdaten bei EASY-PAX anzufordern.
6. Der Kunde trägt im Verhältnis zu seinen Vertragspartnern das Haftungsrisiko. Dies betrifft insbesondere Ansprüche Dritter aus dem Reisevertragsrecht.
§ 12 Hinweis zum Datenschutz
EASY-PAX weist hiermit den Kunden gem. § 33 BDSG ausdrücklich darauf hin, dass EASY-PAX die für die Vertragsdurchführung relevanten Lizenznehmerdaten in ihrer EDV speichert.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Die mit EASY-PAX geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Kunde/Anspruchsteller Kaufmann ist.
3. Diese AGB gelten für alle vom 01.01.2007 an zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Lizenzverträge.
4. Es gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Kunden gelten nur insoweit, als EASY-PAX ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
5. EASY-PAX ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die geänderten AGB werden Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden in schriftlicher Form übermittelt werden, die geänderten Bestimmungen drucktechnisch hervorgehoben sind und der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab dem Zugang der Änderungen widerspricht. EASY-PAX ist verpflichtet, den Kunden in deutlicher Art und Weise auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge der Fristversäumung hinzuweisen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
§ 15 Steuerrechtliche Informationen
Die Lizenzgeberin führt die Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 233 744 038 und die Steuernummer 133/5819/1277.
Düsseldorf, den 01.11.2006 |