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1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde DEMED den Abschluß
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kannschriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der
Reisevertrag kommt mit der Annahme durch DEMED zustande.
Die Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, bestätigt
DEMED durch Übersendung der Rechnung/Bestätigung an
das vermittelnde Reisebüro oder den Kunden.
1.2. Weicht der Inhalt der Rechnung/Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an dasDEMED
für die Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt.
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2. Bezahlung
2.1. Die auf der Rechnung/Bestätigung ausgewiesene Anzahlung
in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises ist innerhalb
einerWoche nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung zu
überweisen. Die Prämie für eine eventuell
abgeschlossene Reiseversicherung
wird in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung
fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor
Reiseantritt ohne
nochmalige Aufforderung zu leisten. In diesem Zusammenhang
maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem
Geschäftskonto von DEMED. Bei Kurzfrist-Buchungen wird der
komplette Reisepreis sofort fällig. In der Regel werden die
Reiseunterlagen nach der vollständigen Bezahlung 14 bis 7 Tage
vor Reiseantritt per Post oder per Email zugesandt. Im Falle
einer Tickethinterlegung am Abflughafen besteht ohne Nachweis
über die erfolgte Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf
Aushändigung der Reiseunterlagen. Als Zahlungsnachweis werden
ausschließlich vom Kreditinstitut abgestempelte
Bareinzahlungsbelege
anerkannt.
2.2. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an DEMED unter
Bezugnahme auf die jeweilige Rechnungs-/Buchungsnummer. Zahlungen an
Reisebüros, die lediglich als Vermittler des Reisevertrages
auftreten, gelten nur dann als
Zahlungen an DEMED, wenn das Reisebüro über eine
Inkassovollmacht seitens DEMED auf der Grundlage eines schriftlichen
Agenturvertrages verfügt.
2.3. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. §
651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein befindetsich auf der
Rückseite der Rechnung/Bestätigung.
2.4. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung
oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht
vollständigbezahlt ist, entscheidend ist der fristgerechte
Zahlungseingang auf einem der DEMED-Geschäftskonten,
berechtigt dies
DEMED zur Kündigung des Reisevertrages und zur Berechnung von
Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es liegt zu diesem Zeitpunkt kein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
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3. Leistungen
3.1. Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistungen ergibt
sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem zum Zeitpunktder Buchung
gültigen Prospekt bzw. aus der zum Zeitpunkt der Buchung
gültigen Sonderausschreibung und aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung/Bestätigung.
3.2. Die im Prospekt/der Sonderausschreibung enthaltenen Angaben sind
für DEMED bindend. DEMED behält sich
jedochausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.3. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in
einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung geltennur die
Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum
ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung
bucht.
3.4. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen der ausdrücklichen
Bestätigung durchDEMED.
3.5. Ohne ausdrücklichen Hinweis kann nicht von
behindertengerechter Ausstattung der Hotels ausgegangen werden.
BehindertengerechteZimmer nur auf Anfrage und schriftliche
Bestätigung seitens DEMED.
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4. Leistungs- und
Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nachVertragsschluß notwendig werden und die nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
4.2. DEMED behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der
Beförderungskostenoder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, in dem Umfang zu
ändern, wie sich
deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Über eine
nachträgliche Änderung des Reisepreises oder die
Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung wird DEMED den Reisegast unverzüglich in
Kenntnis setzen. In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis
zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen
danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5% oder
im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn DEMED in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung durch DEMED
über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der
Reiseleistung DEMED gegenüber
geltend zu machen.
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5. Rücktritt durch
Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei
DEMED oder dem Reisebüro, das die Buchung entgegengenommen
hat. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann DEMED Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Maßgeblich
für
die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der
ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen
der Reiseleistungen.
DEMED kann diesen Ersatzanspruch auch unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie
gewöhnlich
möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen
gemäß nachstehender Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Von DEMED werden Pauschalreise-Angebote auch dynamisch
zusammengestellt, d.h. Leistungen einzelner Leistungsträger
werden gemäß den Kundenwünschen im
Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket zusammengefaßt.
Hierbei werden zum
Buchungszeitpunkt gültige Tarife der Fluglieferanten
verwendet, welche grundsätzlich nicht oder nur gegen hohe
Gebühren
umbuchbar bzw. erstattungsfähig sind. Für den Fall,
daß der nachweisbare Schaden im Einzelfall höher
sein sollte als die nachfolgend
aufgeführten pauschalierten Stornokosten, behält sich
DEMED vor, eine höhere Entschädigung zu fordern. In
diesem
Fall ist DEMED verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer
etwaigen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu
belegen.
5.1. Rücktrittspauschalen in Prozent vom Reisepreis* bei
Pauschalreisen (kombinierte Flug- und Hotelreise) und Gruppenbuchungen,
die nicht unter Ziffer 5.2. fallen
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% des
Reisepreises
5.2. Rücktrittspauschalen in Prozent vom Reisepreis* bei
Gruppenreisen
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen,
Spezialangebote und gruppenermäßigte Buchungen),
auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen und wird wie
folgt
gestaffelt:
a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 44. bis 28. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
c) ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
e) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
des Reisepreises
*Die Rücktrittskosten (Stornokosten) unter Ziffer 5.1. und
5.2. beinhalten nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene
Reiseversicherungen.
Für Sonderausschreibungen können abweichende
Rücktrittsgebühren gelten, auf die dann in dem
entsprechenden Prospekt
bzw. der entsprechenden Ausschreibung gesondert hingewiesen wird.
5.3. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, DEMED nachzuweisen,
daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem
Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind als die von DEMED geforderte Pauschale.
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6. Ersetzung des
Reisenden/Umbuchungen
6.1. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. DEMED kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so ist DEMED berechtigt,
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 pro
ersetztem
Reiseteilnehmer zu verlangen, unabhängig von etwaigen, durch
die Umbuchung entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage
vorab verbindlich mitgeteilt werden. Teilnehmer und Ersatzperson haften
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.3. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Unterkunft oder der Beförderung (Umbuchung) besteht nicht.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch nach Buchung bis zum 30.
Tag vor Reiseantritt eine Umbuchung oder eine Namensänderungen
(Schreibweise) vorgenommen, kann DEMED unabhängig
von etwaigen, durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten, eine
Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von €
25 pro
Teilnehmer erheben.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden.
6.4. Umbuchungen sind nur innerhalb der gebuchten Saison (Sommer- oder
Wintersaison) möglich. Saisonübergreifende
Umbuchungenkönnen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger
Neuanmeldung
durchgeführt werden.
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7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. DEMED
empfiehlt eine solche Versicherung in Form des Basis- oder
Komplettschutzes, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden
sollte. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich
die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. DEMED ist mit der
Schadensregulierung nicht befaßt.
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8. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in
Anspruch, so wird sich DEMED bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
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9. Rücktritt und
Kündigung durch DEMED
In folgenden Fällen kann DEMED vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag
kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung durch DEMED nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält,
daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesem Falle behält
DEMED den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile
anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich
der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn DEMED in der Beschreibung
der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für
die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
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10. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl DEMED als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DEMED
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Weiterhin ist DEMED verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
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11. Gewährleistung
11.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so kann der Reisende Abhilfe verlangen, beispielsweise durch die
Erbringung
einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. DEMED kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
11.2. Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein,
sofern der Reisende es schuldhaft unterläßt, den
Mangel
anzuzeigen.
11.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet DEMED innerhalb einer angemessenen
Frist
keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt,
wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem
Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist, von DEMED verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende
schuldet DEMED den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
11.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es
sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den DEMED nicht zu
vertreten hat.
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12. Haftung
12.1. DEMED haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den DEMED eigenen
Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern DEMED
nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der
Prospektangaben erklärt hat
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen
12.2. DEMED haftet für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
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13. Beschränkung der
Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von DEMED für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DEMED
für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Für alle gegen DEMED gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DEMED bei
Sachschäden bis € 4.100. Übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
13.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen DEMED ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13.4. Sofern DEMED vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie für
Verlust und Beschädigung von Gepäck.
13.5. Kommt DEMED bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.
13.6. DEMED haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt
und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge
usw.).
13.7. DEMED haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder
Schiffsprospekten, weil DEMED auf deren Erstellung und Inhalt
keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht
überprüfen kann. |
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14. Mitwirkungspflicht des
Reisenden
14.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der
Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis
zu bringen. Unterläßt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14.2. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder
beschädigt wird, hat der Reisende eine Schadensanzeige
(P.I.R.) an
Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die
Beförderung durchgeführt hat. Nach den
Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel
Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger
Ansprüche. Für den
Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen
oder Geld in aufgegebenen Gepäck übernimmt DEMED
keine Haftung.
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15.
Ausschlussfrist/Verjährung
15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise (§ 651 c - 651 f BGB) hat der Reisende
– möglichst schriftlich
– innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Reiseende DEMED gegenüber unter der unter Ziffer 20.
genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann
der Reisende diese Ansprüche nur dann geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist.
Vorgenannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei
Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen: Die Meldung eines
Gepäckschadens hat unverzüglich nach Feststellung
unmittelbar am Zielflughafen
zu erfolgen, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach
Erhalt des Gepäcks beim ausführenden
Luftfrachtführer. Bei
verspäteter Aushändigung beschädigten
Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
15.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden (§ 651 c -
651 f BGB) verjähren in einem Jahr, soweit es sich nicht um
Ansprüche
wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung
von DEMED oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen
von DEMED beruhen.
Die vorgenannten Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren
in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung
seitens DEMED oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 ff BGB)
verjähren in drei Jahren.
15.3 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrage nach enden sollte.
Schweben Verhandlungen über vom Kunden erhobene
Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde
oder DEMED
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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16. Abtretungsverbot
Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlaß
der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten,
ist ausgeschlossen. |
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17. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
DEMED informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Reisende ist jedoch
für
die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus
der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seitens DEMED bedingt sind. Die Informationen gelten
für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie
im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes oder Personalausweises
sind. Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes
müssen oft andere Bestimmungen beachten. Für sie gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. |
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18. Information über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
DEMED unterrichtet seine Kunden gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 2111/2005 bei Buchung über die Identität
des/der ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität bei Buchung noch
nicht bekannt, so informiert DEMED über den Namen
des/der Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als
ausführende(s) Luftfahrtunternehmen tätig
wird/werden. In diesem
Fall erfolgt eine Information über die Identität,
sobald diese feststeht. Ebenfalls informiert DEMED seine Kunden im
Falle eines
Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).
Die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der
Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist,
ist unter www.demed.de einzusehen.
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19. Allgemeine Bestimmungen
19.1. Alle Angaben in den Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie
entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
19.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. |
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20. Reiseveranstalter
DEMED Destination Mediterranée Reiseveranstaltungs GmbH
Hauptstrasse 131
91286 Geschwand
Gerichtsstand: Forchheim
Stand: Diese AGB gelten für alle Reisen, die ab dem 01.11.2012
angetreten werden. |
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